Rechtsprechung
FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2003 - 3 K 581/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einbeziehung von Erschließungsbeiträgen in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer; Gegenleistung als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer; Kaufpreis als Gegenleistung bei einem Kauf; "Sonstige Leistungen" als Teil der Gegenleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur Übernahme künftiger Erschließungskosten als grunderwerbsteuerpflichtiges Entgelt für den Grundstückserwerb; Grunderwerbsteuer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verpflichtung zur Übernahme künftiger Erschließungskosten als grunderwerbsteuerpflichtiges Entgelt für den Grundstückserwerb - Grunderwerbsteuer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2003, 793
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 15.03.2001 - II R 39/99
Grunderwerbsteuer auf Erschließungskosten
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2003 - 3 K 581/01
Sie verweist auf das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 15. März 2001, II R 39/99 BStBl 2002 II, S. 93 ff.Soweit sich die Klägerin auf das Urteil des BFH vom 15. März 2001, II R 39/99 BStBl II 2002, 93 beruft, folgt hieraus im vorliegenden Fall kein anderes Ergebnis.
- FG Niedersachsen, 29.05.2002 - 7 K 192/98
Schluss einer Ablösungsvereinbarung der Veräußerers mit der …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2003 - 3 K 581/01
Wälzt ein Grundstückseigentümer von ihm der Gemeinde geschuldete Ablösungsbeträge auf den Grundstückserwerber über den Kaufvertrag ab, so sind diese Ablösungsbeträge Teil der Gegenleistung (…Sack in Boruttau, GrEStG , 15. Auflage 2002, § 9 Tz. 289; anders FG Niedersachsen, Urteil vom 29. Mai 2002, 7 K 192/98, EFG 2003, 336 ).Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 29. Mai 2002 7 K 192/98 (EFG 2003, 336 ) einen ähnlich gelagerten Sachverhalt anders entschieden.
- BFH, 21.11.1974 - II R 61/71
Vermessung - Grundstück - Vermessungskosten - Käuferverpflichtung
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2003 - 3 K 581/01
"Sonstige Leistungen" im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes ( GrEStG ) sind nur dann Teil der Gegenleistung, von deren Wert die Grunderwerbsteuer berechnet wird, wenn der Erwerber sie als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder der Veräußerer sie als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1968 II 112/64, BFHE 93, 183 (185), BStBl II 1968, 690; vom 21. November 1974 II R 61/71, BFHE 114, 507 (509), BStBl II 1975, 362 ). - BFH, 27.06.1968 - II 112/64
Verpflichtung des Grundstückskäufers - Stadt - Nachzahlung - Wertansatz - …
Auszug aus FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.03.2003 - 3 K 581/01
"Sonstige Leistungen" im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 1 des Grunderwerbsteuergesetzes ( GrEStG ) sind nur dann Teil der Gegenleistung, von deren Wert die Grunderwerbsteuer berechnet wird, wenn der Erwerber sie als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder der Veräußerer sie als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1968 II 112/64, BFHE 93, 183 (185), BStBl II 1968, 690; vom 21. November 1974 II R 61/71, BFHE 114, 507 (509), BStBl II 1975, 362 ).